Vitalstoffe für Ihre Augen!
BIOBENE® Augen Complex ist ein Nahrungsergänzungsmittel auf Basis wertvoller, sehr gut verträglicher und hochkonzentrierter Vitalstoffe.
Die Zusammensetzung wurde von Experten – angelehnt an die AREDS 2 Studie – für Ihre Augen formuliert.
Haben Sie noch den Durchblick?
Die Sehschärfe lässt bei den meisten Menschen schon ab 40 Jahren deutlich nach.Damit geht viel an Lebensqualität verloren. Wenn die Sicht
trüber wird, werden wir auch im Alltag und im Straßenverkehr unsicher.
Wie wichtig die Sehkraft ist, wird uns erst bewusst, wenn diese nachlässt.
Klimaanlagen, trockene Heizungsluft, Feinstaub, UV-Licht und die Bildschirmarbeit – unsere Augen sind ständig Herausforderungen
ausgesetzt. Der Blauanteil des Lichts am PC, Laptop und Smartphone steht zudem im Verdacht, die Augen nachhaltig zu schädigen. Geeignete
Hilfsmittel wie Spezialbrillen können schweren Schäden entgegenwirken.Darüber hinaus ist es wesentlich, die Widerstandskraft der Augen
zusätzlich von innen zu stärken.
Wirkstoffe für den guten Durchblick – auch in der Dämmerung!
BIOBENE® Augen Complex enthält eine Wirkstoffkombination, die auf Basis neuester Studien speziell für die Augen konzipiert wurde. Die
Anthocyane aus der Heidelbeere unterstützen die Netzhautfunktion und helfen bei der Synthese von Rhodopsin, das für das Sehen in der
Dunkelheit wesentlich ist. Die Kombination aus den Carotinoiden Zeaxanthin und Lutein, sowie Zink, Vitamin A, C und E kann zur Erhaltung
der Sehkraft wesentlich beitragen.
ZUTATEN: Heidelbeer-Fruchtpulver, Füllstoff: Maltodextrin, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle), L-Ascorbinsäure, Zinkgluconat, Lutein (mit Zeaxanthin), Trennmittel: Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, D-alpha-Tocopherylacetat, Retinylacetat.
Vitalstoffe für Ihren Durchblick:
Nährwertangaben
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2 Kapseln enthalten
|
% empfohlene Tagesdosis*
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Heidelbeer Fruchtpulver |
200 mg |
** |
Vitamin C |
80 mg |
100 % |
Zink |
10 mg |
100 % |
Lutein |
10 mg |
** |
Zeaxanthin |
2,5 mg |
** |
Vitamin E |
12 mg |
100 % |
Vitamin A |
800 µg |
100 % |
* % der Referenzmenge nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
** keine Angabe |